Ratgeber · Vietnam · Stand 30. September 2026
Apostille in Vietnam: Für Urkunden aus Deutschland und Österreich gilt sie nicht.
Vietnam erkennt seit dem 11. September 2026 die Apostille an. Für Urkunden aus Deutschland und Österreich gilt das nicht, weil beide Länder dem Beitritt widersprochen haben. Für Schweizer Urkunden gilt es.
Was seit dem 11. September 2026 gilt
Vietnam ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten. Die Beitrittsurkunde liegt seit dem 31. Dezember 2025 beim Verwahrer, in Kraft ist das Übereinkommen für Vietnam seit dem 11. September 2026. Umgesetzt wird es durch Dekret 293/2026/NĐ-CP, das am selben Tag in Kraft trat.
Wer widersprochen hat
Nach Artikel 12 des Übereinkommens wirkt ein Beitritt nur gegenüber den Staaten, die nicht innerhalb von sechs Monaten widersprochen haben. Drei Staaten haben widersprochen:
- Deutschland am 20. Mai 2026,
- Österreich am 19. Juni 2026,
- Tschechien am 2. Juli 2026.
Zwischen Vietnam und diesen drei Staaten gilt das Übereinkommen deshalb nicht. Die Schweiz steht nicht auf der Liste.
Was das für deine Urkunden heißt
Aus Deutschland oder Österreich: Die Apostille hilft in Vietnam nicht. Es bleibt beim bisherigen Weg über die Legalisation durch die vietnamesische Auslandsvertretung. Das betrifft genau die Papiere, die man für Arbeitserlaubnis, Aufenthaltskarte, Heirat oder Firmengründung braucht: Führungszeugnis, Abschlusszeugnisse, Geburts- und Heiratsurkunden. Vietnamesische Stellen melden dagegen, die Legalisation sei weggefallen; für diese beiden Länder stimmt das nicht.
Aus der Schweiz: Seit dem 11. September genügt im Verkehr mit Vietnam die Apostille der zuständigen kantonalen Stelle.
Vietnamesische Urkunden für Deutschland oder Österreich: Auch in diese Richtung gilt das Übereinkommen nicht. Die Deutsche Botschaft Hanoi beschreibt auf ihrer Seite weiter die Legalisation vietnamesischer Urkunden für Deutschland, Gebühr 30 Euro, bar in Dong; die Apostille erwähnt sie nicht. Für Österreich sagt die österreichische Stelle, bei der die Urkunde vorgelegt wird, welches Verfahren sie verlangt.
Was offen ist
Warum Deutschland und Österreich widersprochen haben, steht in den Erklärungen nicht, und ein Widerspruch kann später zurückgenommen werden. Wie die vietnamesischen Ämter in der Praxis mit deutschen Urkunden umgehen, ist noch nicht dokumentiert. Eine ausdrückliche Stellungnahme der Deutschen Botschaft Hanoi oder des Auswärtigen Amts zur Apostille liegt uns zum Stand dieser Seite nicht vor; die Legalisationsseite der Botschaft beschreibt das bisherige Verfahren ohne Hinweis auf das Übereinkommen.
Was du prüfen solltest
- Vor dem Beantragen einer Urkunde klären, in welchem Land sie ausgestellt wird: Deutschland und Österreich heißt Legalisation, Schweiz heißt Apostille.
- Bei der vietnamesischen Stelle, die die Urkunde verlangt, nachfragen, welche Form sie annimmt, und die Antwort schriftlich festhalten.
- Genug Zeit einplanen: Die Legalisation läuft über die Auslandsvertretung und dauert länger als eine Apostille.
Quellen
- Haager Konferenz für Internationales Privatrecht, Widersprüche gegen den Beitritt Vietnams: hcch.net · Stand 23. September 2026
- Haager Konferenz, Statustabelle des Apostille-Übereinkommens: hcch.net · Stand 23. September 2026
- Haager Konferenz, Wortlaut des Übereinkommens, Artikel 12: hcch.net
- Außenbehörde der Provinz Tuyen Quang zu Dekret 293/2026: dofa.tuyenquang.gov.vn · September 2026
- Deutsche Botschaft Hanoi, Legalisation vietnamesischer Urkunden: vietnam.diplo.de · Stand 30. September 2026
- Visamundi zu Apostille und Widersprüchen: visamundi.co
Diese Seite ist aus der Ausgabe KW 39/2026 entstanden. Ändert sich etwas, steht das zuerst im Wochenbrief und dann hier, mit neuem Stand.
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